Seit mehr als 30 Jahren beraten wir Grenzgänger zu möglichen Versicherungen. Wir sind Ihr unabhängiges Versicherungsbüro in der Umgebung.
Wer ist ein Grenzgänger? Es handelt sich um AusländerInnen mit einem Wohnsitz in der ausländischen Grenzzone. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und in der Schweiz erwerbstätig sind, haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Versicherungen. Welche diese sind, erfahren Sie von unserem Versicherungsbüro.
Als Grenzgänger entfällt die Versicherungspflicht in Deutschland. Hier greift nun die Versicherungspflicht in der Schweiz. Sie haben die Möglichkeit, sich innerhalb von 3 Monaten nach der Bewilligung von dieser Pflicht befreien zu lassen. Danach können Sie ein freiwilliges Mitglied der deutschen GKV werden, eine Versicherung mit der schweizerischen Krankenkasse abschließen oder eine private Versicherung in Deutschland eingehen.
Als Versicherungsmakler bieten wir spezialisierte Dienstleistungen für Grenzgänger an, die in die Schweiz ziehen und eine Krankenversicherung benötigen. Wir haben langjährige Erfahrung in der Betreuung und Beratung von Kunden, die längere Zeit als Grenzgänger tätig waren und nun ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen. Unser Ziel ist es, Sie beim Übergang zu begleiten und sicherzustellen, dass Sie nahtlos in das Schweizer Gesundheitssystem integriert werden. Wir haben Schweizer Partner, die Ihnen die benötigte Versicherungsdeckung bieten und Sie betreuen werden. Wir stehen Ihnen als persönlicher Betreuer und Lösungsfinder zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Krankenversicherungslösung erhalten.
Einen Einblick in die Versicherungen für Grenzgänger erhalten Sie hier.
Nach Erhalt der Grenzgängerbewilligung sind Sie zunächst verpflichtet, eine gesetzliche Krankenversicherung in der Schweiz abzuschließen. Eine Befreiung dieser Pflicht ist möglich. Auch bilaterale Verträge sind möglich. Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten sowie den Vor- und Nachteilen.
Auch eine private deutsche Krankenzusatzversicherung ist möglich. Dafür bieten wir verschiedene Verträge.
Privatpatient
weltweiter Versicherungsschutz (je nach Tarif)
Altersrückstellungen
bei Rückkehrpflicht zur deutschen GKV Umwandlungsmöglichkeit in Ergänzungsversicherungsschutz und Mitnahme von Altersrückstellungen
verdienstunabhängiger Beitrag
Preis- / Leistungsverhältnis
Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit
individueller versicherungsumfang – bedarfsgerecht
PVN (Pflegepflichtversicherung)
keine Beitragssteigerung durch Alterssprünge
Evt. eine hohe Selbstbeteiligung
Gesundheitsprüfung
jede Person ist einzeln zu versichern
Rückkehr in GKV ist eingeschränkt; es sei denn, es findet eine Anstellung unter der Beitragsbemessungsgrenze in Deutschland statt. Besonderheiten, wie Alter 55 sind zu beachten.
Als Arbeitnehmer können Sie auch eine zusätzliche Vorsorge nach deutschem Recht abschließen.
Verschärft wurde die Situation durch das deutsche Alterseinkünftegesetz, das auch für schweizerische Altersrenten (AHV und Pensionskassen) gilt. Dadurch wird ihre gesetzliche Altersrente nicht mehr mit dem geringen Ertragsanteil, sondern nach und nach voll versteuert, sodass sie bis zum Jahre 2040 zu 100 % steuerpflichtig ist.
Das Netto-Rentenniveau deutscher Grenzgänger wird damit deutlich gesenkt
Grenzgänger erhalten wie ihre Kollegen die „dritte Säule“ der Altersvorsorge
Positive Bindung der deutschen Fachkräfte an das Unternehmen
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten oder administrativer Aufwand
Bei Ausscheiden des Arbeitnehmers wird die Versicherungsnehmereigenschaft auf diesen oder auf den neuen Arbeitgeber übertragen
Es kommt kein Haftungsrisiko auf den Arbeitgeber zu
Mit Hilfe des Arbeitgebers kann die durch die nachgelagerte Besteuerung entstandene Rentenlücke verringert werden
Zusätzlich hohe Förderung für die altersvorsorge durch das geltende deutsche Einkommensteuerrecht
Auf Antrag kann die Steuerentlastung über Freibeträge sofort greifen
Grenzgänger erhalten analog zu den schweizerischen Kollegen ihre „dritte Säule“ zur altersvorsorge
Hartz-IV-Sicherheit liegt vor
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist es wichtig, eine Rechtsschutzversicherung für Grenzgänger zu haben. Mit der richtigen Rechtsschutzversicherung sind Sie im Falle gut geschützt.
Wichtig für Sie:
Bei unserem Rechtsschutzvorschlag ist auch Steuer- und Sozialgerichtsbarkeit in der Schweiz (z. B. Streitigkeiten mit der AHV, IV, Arbeitslosenversicherung etc.) über unsere Anbieter mitversichert.
Gerichtliche Auseinandersetzungen lassen sich nicht immer vermeiden, die daraus entstehenden Kosten hängen von der Höhe des so genannten Streitwerts ab. Für Laien sind sie häufig schwer kalkulierbar, deshalb verzichten viele auf den Gang zum Anwalt und so auch auf ihr gutes Recht. Besonders teuer wird es, wenn um Schadenersatz für schwere Personenschäden gestritten wird. Geht es beispielsweise um die Vollinvalidität eines Menschen, erreicht der Streitwert schnell Größenordnungen von einer Million Euro. Mit Prozesskosten zwischen 15.000 Euro und mehr als 25.000 Euro ist dann ohne weiteres zu rechnen.
Sie haben Fragen zu den Versicherungen für Grenzgänger und möchten sich von uns beraten lassen? Wir sind für Ihre Anfrage da!